Die Bürgerrechtsorganisation Gesellschaft für Freiheitsrechte hat einen Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht (PDF) gestellt, um die Übermittlung von Meldedaten in einem Test für den nächsten Zensus zu stoppen. Seit Sonntag sollen alle Meldeämter dem Statistischen Bundesamt Datensätze zu allen in Deutschland gemeldeten Personen mit jeweils 46 persönlichen Angaben übermitteln.
Das Bundesverfassungsgericht prüft den Eilantrag der Bürgerrechtler:innen noch, hat aber keine Eilanordnung gegenüber dem Innenministerium erlassen. Nach Informationen der GFF hat das Gericht die Bundesregierung um Stellungnahme gebeten, ob die Übermittlung der Daten auch anonymisiert oder pseudonymisiert ginge. Auch dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz ist Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben worden. Karlsruhe setzte eine Frist von zehn Tagen.
46 Einzeldaten aller Bürger
Ohne Eilanordnung liegt die Entscheidung zum weiteren Vorgehen nun beim Innenministerium, das die Sache jetzt einfach durchzieht. Auf Nachfrage von netzpolitik.org sagte ein Sprecher des Ministeriums, dass schon 6.000 der 11.000 Meldebehörden die Daten übermittelt haben. Das Ministerium wurde über den Eingang des Eilantrages informiert, will sich aber „aus Achtung vor dem Bundesverfassungsgericht zu laufenden Verfahren“ nicht weiter äußern.
Zehn Jahre nach der letzten Volkszählung ist für 2021 wieder ein Zensus geplant. Der Bundestag hat das dafür erlassene Zensusvorbereitungsgesetz im Dezember um einen Testlauf erweitert. Diese Prüfung sieht vor, dass die Meldeämter dem Statistischen Bundesamt bis Februar Datensätze zu allen in Deutschland gemeldeten Personen zur Verfügung stellen. Das umfasst 46 persönliche Angaben für jede Person – darunter Name, Geburtsdatum, Religion und Familienstand. Erstmals werden derart umfangreiche Datensätze von allen Bürger:innen an einer zentralen Stelle zusammengeführt.
Verstoß gegen „Datenschutz-Grundrecht“
Diese Datenbank ist nach Ansicht der GFF ein attraktives Ziel für Angriffe von kriminellen Hacker:innen und ein massiver Verstoß gegen datenschutzrechtliche Grundsätze, wie das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Dieses Grundrecht begründete das Bundesverfassungsgericht im Volkszählungsurteil 1983. Damit setzte das Gericht dem Staat Grenzen für die Sammlung und Auswertung der Daten seiner Bürger:innen.
Es sei inakzeptabel, reale Daten für einen Test zu verwenden, wenn doch der Gebrauch von fiktiven Daten zu Testzwecken in der IT-Branche längst Standard ist, sagt GFF-Generalsekretär Malte Spitz. „Wenn die Behörden den Versand eines großen Datenvolumens testen wollen, sollen sie einen fiktiven, wenigstens aber einen anonymisierten Datensatz schaffen. Zum Test der Qualität der Daten genügt eine Stichprobe, die Gesamtdatei mit 82 Millionen Bürgerinnen und Bürgern ist nicht nötig.“
